Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Sie ein

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Strafverteidiger beraten Sie gerne und übernehmen Ihr Mandat zur Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision. Diskret und bundesweit.

Immer für Sie da…

Als Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger setzen wir uns zum einen mit dem Strafgesetzbuch und seinen Nebengesetzen auseinander, zum anderen legen wir viel Wert darauf, dass die gegen unsere Mandanten geführten Strafverfahren nach den rechtlichen Vorgaben und vor allem fair ablaufen. Denn in der Europäischen Menschenrechtskonvention sind bezüglich des Strafrechts folgende Grundsätze definiert:

  • Ein Beschuldigter ist solange unschuldig, bis er durch ein unabhängiges Gericht rechtskräftig verurteilt wurde.

  • Ein Beschuldigter hat das Recht, sich jederzeit der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.

Fabian C. Helmke-Becker

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Nach absolviertem Studium an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln legte er das 1. Staatexamen am Oberlandesgericht in Köln ab. Für das Referendariat kehrte er in seine Heimatsstadt Frankfurt am Main zurück und absolvierte hier am Oberlandesgericht das 2. Staatsexamen.

Seit dem ist er als Anwalt in der Kanzlei HBK Rechtsanwälte tätig.

  • Fachanwalt: Strafrecht

  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch

  • Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Frankfurt, DAV Deutscher Anwaltsverein

Rechtsanwalt Strafverteidiger Helmke-Becker

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