Ihr Rechtsanwalt bei Sexualstrafrecht in Frankfurt
Sexualstrafrecht/ Vergewaltigung
Die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht erfordert neben Fachkenntnis und Erfahrung, auch sehr viel Fingerspitzengefühl.
Nicht nur, dass die meisten Straftatbestände mit Bezug zum Sexualstrafrecht als schwere Verbrechen einzustufen sind und daher eine hohe Strafandrohung haben, auch die besonderen Beweiskonstellationen und der Umgang mit den Mandanten und den (vermeintlichen) Opfern erfordern besonderes Feingefühl.
Deswegen sollten Sie sich als Beschuldigter einer Vergewaltigung oder eines anderen Sexualdelikts stets an einen versierten Rechtsanwalt für Strafverteidigung wenden.
Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen aus Frankfurt wird Ihnen in dieser belastenden Zeit zur Seite stehen und Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Welche Delikte fallen unter das Sexualstrafrecht?
Zum Sexualstrafrecht gehören Delikte wie der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung nach § 177 StGB. Ebenfalls der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB, der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB oder der Erwerb, Verbreitung und der Besitz von kinderpornographischer Schriften nach § 184 b StGB sind typische Delikte des Sexualstrafrechts.
Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden sich in den Paragrafen 174 bis 184j des Strafgesetzbuches. All diesen Delikten ist gemein, dass sie bei den Opfern massive körperliche und seelische Spuren hinterlassen.
Doch auch für die Beschuldigten kann allein der Verdacht, eine Sexualstraftat begangen zu haben, erhebliche persönliche Auswirkungen haben. Deswegen ist es ratsam, bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht aus Frankfurt zu beauftragen. Denn vielen Beschuldigten fällt es im Angesicht der Beschuldigung eine Vergewaltigung oder eine andere Sexualstraftat begangen zu haben sehr schwer, sich nicht verteidigend zu den Tatvorwürfen zu äußern. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kann verhindern, dass Sie im Gespräch mit den Strafverfolgungsbehörden „über das Ziel hinausschießen“ und sich dadurch schwer belasten.
Was versteht man unter sexuelle Nötigung bzw. sexueller Missbrauch?
Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine Straftat, die in § 177 StGB geregelt ist. Wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben dazu nötigt, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder an sich zu dulden, erfüllt die Voraussetzungen einer sexuellen Nötigung. Wie Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch mitteilen kann, gibt es zusätzlich zu diesem Grundtatbestand der sexuellen Nötigung noch weitere Tatmodalitäten, die eine besondere Schutzlosigkeit des Opfers beschreiben.
Diese Schutzlosigkeit kann sich dadurch äußern, dass eine Person zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern.
Eine sehr starke Alkoholisierung oder eine Ohnmacht des Opfers sind Beispiele für Situationen, in denen eine Willensbildung nur schwer möglich ist. Auch die Ausnutzung eines Überraschungsmoments kann eine Schutzlosigkeit erzeugen.
Sexueller Missbrauch beschreibt die Vornahme sexueller Handlungen an Kindern oder an erwachsenen, besonders gefährdeten Personen. Solche Personen können Gefangene, Hilfsbedürftige oder behinderte Menschen sein. Als Tatbegehungshandlung beim sexuellen Missbrauch von Kindern kommt auch das Vornehmen sexueller Handlungen durch ein Kind beim Täter oder die Bestimmung des Kindes zur Vornahme sexuellen Handlungen bei einem Dritten in Frage.
Was heißt Vergewaltigung?
Die Vergewaltigung zählt im Sexualstrafrecht zu den schwerwiegendsten Straftaten. Die in § 177 Abs. 6 StGB niedergeschriebene Straftat kombiniert den sexuellen Übergriff bzw. die sexuelle Nötigung, sowie das sexuelle Ausnutzen, mit dem Eindringen in den Körper des Opfers.
Das Gesetz nennt explizit die Durchführung des Geschlechtsverkehrs als Beispiel für eine Vergewaltigung. Doch auch dem Beischlaf ähnliche Handlungen wie der Oral- oder Analverkehr, sowie das Eindringen in Körperöffnungen mit einem Gegenstand können den Tatbestand der Vergewaltigung begründen.
Wie Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt Ihnen erläutern kann, fällt ein Zungenkuss nicht unter die Voraussetzungen der Vergewaltigung Strafbarkeit.
Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung zu einer Vernehmung erhalten haben, weil man Sie der Begehung einer Vergewaltigung oder eines anderen Delikts aus dem Sexualstrafrecht verdächtigt, sollten Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren. Unabhängig davon, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Tat begangen haben oder nicht, empfiehlt sich die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers. Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht ist so von Beginn der polizeilichen Ermittlung an Ihrer Seite, wodurch Ihre Verteidigungschancen steigen.
Als Ihr Rechtsanwalt ist unser primäres Verteidigungsziel die Einstellung des Verfahrens im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. So müssen Sie sich nicht den Strapazen einer öffentlichen Hauptverhandlung aussetzen und ihr persönlicher, beruflicher Schaden wird reduziert.
Kinderpornografie – Welche Handlungen sind strafbar?
Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Schriften gehört ebenfalls zum Sexualstrafrecht und ist in § 184b StGB festgeschrieben. Dieses Delikt steht immer häufiger im Zentrum der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften. Dies liegt unter anderem an der immer einfacheren Zugänglichkeit von Kinderpornografie im Internet.
Der Tatbestand dieses Delikts ist relativ weit gefasst und wird mit relativ hohen Strafen geahndet. Deswegen ist es von großer Bedeutung, auch bei diesem Tatvorwurf zeitnah einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht zu kontaktieren. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen außerdem erläutern, welche Handlungen genau unter den Tatbestand der Kinderpornografie fallen. Grundsätzlich fällt die Verbreitung oder das zugänglich Machen kinderpornografischer Schriften unter den Tatbestand des § 184b StGB. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für die Erfüllung des Tatbestandes schon ausreichend, wenn Bildmaterial oder schriftliche kinderpornografische Inhalte für einen gewissen Zeitraum in den temporären Internetspeicher gelangt sind.
Ein bewusstes Speichern ist nicht notwendig.
Auch das Herstellen oder Anbieten kinderpornografischer Schriften fällt selbstverständlich unter den Tatbestand. Gleiches gilt für die Ein- und Ausfuhr von Schriften mit kinderpornografischem Inhalt.
Da bereits die Aufnahme der Ermittlungen bei diesem speziellen Tatbestand Ihr Privat- und Berufsleben nachhaltig verändern können, kontaktieren Sie zügig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht und Vergewaltigung. Stimmen Sie ohne die Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt für Vergewaltigung aus Frankfurt keinen Maßnahmen durch die Ermittlungsmethoden zu. Als Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht werden wir versuchen, die gegen Sie gerichteten Vorwürfe außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung im Sexualstrafrecht?
Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht wird Ihnen erläutern, was im Falle einer Verurteilung wegen Sexualdelikten auf Sie zukommen kann. Wer wegen Vergewaltigung oder einem anderen Tatbestand aus dem Sexualstrafrecht schuldig gesprochen wird, sieht sich hohen Freiheitsstrafen gegenüber.
Viele der Delikte aus dem Sexualstrafrecht sehen Mindeststrafen von 2 bis 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Wer wiederholt ein Sexualdelikt begangen hat, kann zudem nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung untergebracht werden, wenn die dementsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen sollten bei einer Verurteilung wegen einer Straftat aus dem Sexualstrafrecht nicht vergessen werden. Diese können mitunter massiv sein. Daher ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für Vergewaltigung und Sexualstrafrecht aus Frankfurt auch so wichtig.
Wann ist eine Sexualstraftat verjährt?
Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht wird einzelfallabhängig genau prüfen, ob eine Verjährung gegeben ist. Es gibt im Sexualstrafrecht nämlich besondere Regelungen, die Verjährung bei Vergewaltigung und anderen Sexualstraftaten. Diese betreffen zumeist das Alter des Opfers und knüpfen damit an den Beginn der Verjährungsfrist an.
Sind keine besonderen Regelungen einschlägig verjähren der sexuelle Übergriff und die sexuelle Ausnutzung nach 5 Jahren und die sexuelle Nötigung, sowie die Vergewaltigung nach 20 Jahren.
Wie sieht die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht durch einen Rechtsanwalt aus?
Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht wird eine individuell auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln, bei der Diskretion und eine gute Vertrauensbasis zum Mandanten im Mittelpunkt stehen. Da Ihr Rechtsanwalt und Sie im Sexualstrafrecht häufig mit einer Ausgangslage konfrontiert sein werden, in der es „Aussage gegen Aussage“ steht, gehört das Einholen aussagepsychologischer Gutachten zur Arbeit eines Rechtsanwalts für Sexualstrafrecht dazu.
Bei dem Vorwurf einer Vergewaltigung oder anderer Straftaten aus dem Sexualstrafrecht wird Ihr Rechtsanwalt zudem überprüfen, ob die Sicherstellung etwaiger DNA Spuren rechtmäßig war und vor Gericht verwendet werden darf.
Als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht helfen wir Ihnen bei Vergewaltigung und Co. weiter
Da kaum ein anderes Rechtsgebiet solche massiven gesellschaftlichen und sozialen Folgen für den vermeintlichen Täter nach sich zieht wie Tatvorwürfe einer Sexualstraftat, sollten Sie bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Vergewaltigung zügig einen Rechtsanwalt für Strafverteidigung aus Frankfurt engagieren.
Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen wird den Vorwurf der Vergewaltigung oder anderer Sexualstraftaten äußerst diskret behandeln und sofort eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Vergewaltigung & Co. aus Frankfurt.