Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in Frankfurt

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main? Dann sind Sie bei den HBK Rechtsanwälten bestens aufgehoben.
Strafverteidiger & Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

Geschäftliche Entscheidungen zu treffen und dabei die entsprechenden steuerrechtlichen Vorschriften nicht aus den Augen zu verlieren, ist eine äußerst komplexe und vielschichtige Aufgabe. Die deutsche Steuergesetzgebung ist bekannt dafür, sehr unübersichtlich und komplex zu sein. Fehlentscheidungen in diesem Bereich können daher schnell zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen. Der Beratung und Vertretung im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kommt daher eine immer größere Bedeutung zu.

Dabei empfiehlt sich die Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt nicht erst dann, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder ähnlicher Delikte erhoben wird, sondern bereits beim Treffen geschäftlicher Entscheidungen oder der Schaffung organisatorischer Vorkehrungen, die ein Einhalten der gesetzlichen Richtlinien sicherstellen sollen.

Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht aus Frankfurt kann all diese Leistungen für Sie übernehmen.

Was versteht man unter Wirtschaftsstrafrecht?

Unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht werden all die Strafvorschriften zusammengefasst, die im Bereich der Wirtschaft liegen. Zwar gibt es keine konkrete gesetzliche Definition für diesen Begriff, doch diese ergibt sich automatisch aus dem Schutzbereich, sowie dem Schutzzweck des Wirtschaftsrechts.

Gesetzesverstöße, die sich gegen ein funktionierendes Wirtschaftsrecht richten, fallen demnach unter den Oberbegriff „Wirtschaftsrecht“. Typische Delikte der Wirtschaftskriminalität sind beispielsweise Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, Korruption, der Diebstahl geistigen Eigentums, Wettbewerbsstrafrecht, Subventionsbetrug oder das Steuerstrafrecht.

Was versteht man unter Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht stellt einen speziellen Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts dar und beschreibt alle Rechtsverstöße gegen das geltende Steuerrecht. Dabei sind es nicht nur die Vorschriften der Abgabenordnung (AO), in denen die strafrechtlichen Konsequenzen von Verstößen gegen das Steuerrecht niedergeschrieben sind. Auch das materielle Steuerrecht, sowie die allgemeinen strafrechtlichen Tatbestände spielen im Steuerstrafrecht eine wichtige Rolle. Neben der Steuerhinterziehung sind auch die Steuerverkürzung, der gewerbsmäßige Schmuggel, der Bannbruch oder die Steuerhehlerei typische Delikte des Steuerstrafrechts.

Unterschieden werden im Steuerstrafrecht die Steuerordnungswidrigkeiten und die Steuerstraftaten.

Während die Steuerordnungswidrigkeiten gemäß § 377 AO als Folge eines Verstoßes eine Geldbuße vorsehen, werden die Steuerstraftaten zumeist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet.

Wird ein Verstoß gegen die geltenden Steuergesetze vermutet, dann können neben der Steuerfahndung auch die Staatsanwaltschaft, sowie die Straf- und Bußgeldsachenstelle der Finanzbehörde die Ermittlungsarbeit übernehmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, wenn Ermittlungen gegen Sie eingeleitet wurden, sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht aufsuchen.

Was heißt Compliance und interne Ermittlungen?

Compliance bedeutet im engeren Sinne die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch unternehmensinterne Strukturen. Die Schaffung organisatorischer Strukturen, welche die Einhaltung der betreffenden Richtlinien und Gesetze kontrollieren und sicherstellen sollen, gehören ebenfalls zum Begriff Compliance. Das Compliance Management, also der strukturierte Aufbau von internen Richtlinien, die von allen Mitarbeitern des Unternehmens eingehalten werden sollen, wird in modernen Unternehmen immer wichtiger. Straf- und zivilrechtliche Risiken, können durch ein funktionierendes Compliance Management nachhaltig reduziert werden. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht kann im Rahmen des Compliance Managements ebenfalls dazu beitragen, dass die relevanten Gesetze und Richtlinien in der Unternehmensstruktur Beachtung finden.

Sollten die präventiven Maßnahmen des Compliance Management im Wirtschaftsstrafrecht jedoch nicht funktioniert haben, bedienen sich moderne Unternehmen immer häufiger sogenannten internen Ermittler. Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht aus Frankfurt wird Ihnen erläutern, dass interne Ermittler herauszufinden versuchen, wer im Unternehmen für die Regel- und Gesetzesverstöße verantwortlich ist.

Wie Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht Ihnen weiterhin erklären wird, werten die internen Ermittler Akten aus, führen Gespräche mit den Mitarbeitern und stellen Hintergrundrecherchen an, um die zum Regelverstoß führenden Abläufe aufzudecken und auszuwerten.

Was bedeutet Steuerhinterziehung genau?

Die Steuerhinterziehung stellt in Deutschland eine Steuerstraftat gemäß § 370 AO dar. Folgen einer Steuerhinterziehung können eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein. Liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor, kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren drohen. Wie Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht Ihnen in einem persönlichen Gespräch erklären kann, ist auch der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar.

Sollten Sie strafrechtliche Konsequenzen einer Steuerhinterziehung verhindern wollen, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen aus Frankfurt die Möglichkeit einer Selbstanzeige besprechen.

Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kann zudem mit Ihnen zusammen durchgehen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen des Tatbestandes der Steuerhinterziehung überhaupt vorliegen. Haben Sie gegenüber den Finanzämtern oder den Zollämtern unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht bzw. steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen, können Sie sich beim Vorliegen der weiteren Tatbestandsvoraussetzungen einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Auch über die Verjährung oder die Möglichkeiten einer Selbstanzeige kann Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Sie informieren.

Was versteht man unter einer Selbstanzeige und wie läuft diese ab?

Eine Selbstanzeige stellt im Steuerstrafrecht einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Was dies genau bedeutet, kann Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Ihnen in Ruhe bei einem persönlichen Gespräch erklären.

Wurde wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann diese gemäß § 371 AO nicht strafrechtlich geahndet werden. Und dass, obwohl eine Steuerhinterziehung bereits vollendet wurde. Als politischer Grund dafür, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Selbstanzeige eingeräumt hat, ist die Erschließung von Steuereinnahmequellen, die dem Staat bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren.

Damit die Selbstanzeige seine Wirkung entfaltet, muss der Täter seine Tathandlung korrigieren. Dies bedeutet konkret, dass der Steuerpflichtige seine unrichtigen oder unvollständigen Angaben, seine Steuererklärung betreffend, berichtigt oder ergänzt. Zusätzlich müssen die hinterzogenen Steuern nachträglich gezahlt werden.

Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht kommt nicht mehr in Betracht, wenn bereits eine Steuerprüfung angekündigt, ein Steuerstrafverfahren eingeleitet oder die Steuerhinterziehung in anderer Art und Weise bereits entdeckt wurde. Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht wird mit Ihnen durchgehen, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall Sinn macht und welche Konsequenzen sich daraus für Sie ergeben.

Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht stehen wir an Ihrer Seite

Wir, als Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht aus Frankfurt am Main, vertreten sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen bei Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.

Ganz egal, ob es um präventive Vorkehrungen geht oder um die Strafverteidigung bei Insolvenzdelikten, Steuerhinterziehung oder Untreue.

Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt. Denn gerade auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts sollten Sie das Thema Rechtssicherheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Dank seines großen Fachwissens und seiner Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht ist Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht der Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen genau der richtige Ansprechpartner für Sie.

Was sollen Sie tun?

  • Rufen Sie umgehend Ihren Strafverteidiger aus unserer Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen in Frankfurt an.

  • Unterschreiben Sie nichts! Keine Erklärungen und keine Protokolle.

  • Schweigen Sie! Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und Dritten bezüglich des Sachverhalts.

  • Widersprechen Sie! Verneinen Sie alle gegen Sie gerichteten Maßnahmen.

Das übernehmen wir für Sie:

  • Eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei
  • Die Beantragung auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

  • Sichtung der Ermittlungsergebnisse und Auswertung der Beweismittel
  • Eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes

Gerne helfen wir auch Ihnen weiter!

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