Ihr Rechtsanwalt für Betäubungsmittel-/ Drogen-Strafrecht in Frankfurt

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Betäubungsmittel-/ Drogen-Strafrecht in Frankfurt am Main? Dann sind Sie bei den HBK Rechtsanwälten bestens aufgehoben.
Strafverteidiger & Rechtsanwalt für Betäubungsmittel-/ Drogen-Strafrecht in Frankfurt

Betäubungsmittel-/ Drogen-Strafrecht

Das Betäubungsmittel – Strafrecht, auch als Drogenstrafrecht bezeichnet, stellt einen Spezialbereich des allgemeinen Strafrechts dar und wird in aus dem Strafgesetzbuch ausgegliederten Spezialgesetzen geregelt. Hauptanknüpfungspunkt ist in diesem Zusammenhang das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt kann Ihnen erläutern, welche Delikttypen überhaupt dem Betäubungsmittel-Strafrecht unterfallen und welche Strafen bei Drogendelikten drohen.

Was fällt unter das Betäubungsmittel-/ Drogen-Strafrecht?

Die erste Frage, die ein Rechtsanwalt für Strafverteidigung im Zusammenhang mit Drogendelikten beantwortet ist die, wann überhaupt ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG vorliegt und welche Tathandlungen unter Strafe stehen. Das Betäubungsmittelgesetz dient dem Zweck, die Drogenkriminalität in Deutschland auf den unterschiedlichsten Ebenen zu bekämpfen und dadurch die sogenannte „Volksgesundheit“ zu schützen.

Das Gesetz richtet sich sowohl gegen strafbare Handlungen von Drogendealern, als auch gegen strafbare Handlungen von Drogenkonsumenten.

Genauer gesagt wird im Hinblick auf Drogen also unter anderem der unerlaubte Anbau, die Herstellung, der Erwerb, der Handel, sowie der Besitz unter Strafe gestellt. Ebenfalls werden die Einfuhr und Ausfuhr von Drogen strafrechtlich geahndet. Viele der gängigsten Straftatbestände im Drogen-Strafrecht sind im §29 BtMG niedergeschrieben.

Welche Stoffe als Betäubungsmittel eingeordnet werden, ändert sich, gesellschaftlichen Entwicklungen geschuldet, regelmäßig und ist in den Anlagen I bis III des BtMG geregelt. Weiteres zu diesem Thema erläutert Ihr Rechtsanwalt Ihnen gerne persönlich.

Was sind die wichtigsten Betäubungsmittel im Drogen-Strafrecht?

Cannabis

Obwohl es auf der ganzen Welt Legalisierungsprozesse hinsichtlich der Strafbarkeit des Cannabis Konsums und Handels gibt, fällt Cannabis in Deutschland nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung, fallen dabei auch kleinste Mengen der Substanz unter die entsprechenden Strafvorschriften, wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt bestätigen wird. Eine Bestrafung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben, wenn es sich um geringe Mengen der Droge handelt, die zudem nur dem Eigenverbrauch dient.

Amphetamine/ Metamphetamine

Drogen wie Speed oder Pep (Amphetamine), sowie Crystal Meth (Metamphetamine) sind in Deutschland zu einer festen Größe geworden. Beiden Drogentypen ist gemein, dass sie zu erhöhter Wachheit führen und die Risikobereitschaft steigern sollen. Beide Präparate machen schnell süchtig und gerade die Verbreitung der auf Metamphetaminen basierenden Drogen hat in Deutschland für große Beunruhigung gesorgt.

Ecstasy (MDMA)

Diese in der Partyszene beliebte Droge fällt ebenfalls unter die im BtMG erfassten verbotenen Betäubungsmittel und ist regelmäßig Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Gerade im Hinblick auf die Grenzen der „nicht geringen Mengen“ bietet sich bei dieser Substanz ein guter Verteidigungsansatz für Ihren Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen aus Frankfurt am Main.

Kokain

Kokain gilt als „Lifestyle“- Droge und soll eine Leistungssteigerung, sowie ein Gefühl der Euphorie erzeugen. Sollte man Sie des Kokain Handels oder Besitzes beschuldigen, kontaktieren Sie umgehend einen versierten Rechtsanwalt für Betäubungsmittel-Strafrecht.

Weitere Drogen im Betäubungsmittel-Strafrecht

Neben den oben genannten Drogen zählen auch Heroin oder LSD zu den gängigsten Substanzen des Betäubungsmittel-Strafrecht. Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker ist bei den unterschiedlichsten Drogen Delikten an Ihrer Seite.

Welche Medikamente gelten als Betäubungsmittel?

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie nicht nur bundesweit vertreten, wenn Sie mit Drogen erwischt wurden, sondern auch, wenn Sie des Erwerbs, Handels oder unrechtmäßigen Besitzes bestimmter Medikamente beschuldigt werden. Die betreffenden Medikamente werden in diesem Zusammenhang als verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel eingestuft.

Damit ein Missbrauch mit diesen Medikamenten verhindert wird und um die Betreuung durch einen Mediziner bei der Behandlung mit diesen Medikamenten sicherzustellen, wurden diese Arzneimittel mit in den Anhang III des BtMG aufgenommen.

Beispiele für diese Medikamente sind:

  • Morphin
  • Oxycodon
  • Tilidin
  • Hydrocodon
  • Methadon

Wie ist der Besitz von Betäubungsmitteln definiert?

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht wird Ihnen erläutern, was genau unter dem Besitz von Betäubungsmitteln zu verstehen ist. Die Strafbarkeit des Betäubungsmittel-Besitzes ist in § 29 I Nr. 3 BtMG geregelt. Die Tathandlung besteht daraus, ein im Gesetz aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen, ohne eine schriftliche Erlaubnis für den Erwerb zu haben. Der Besitzer muss dabei nicht nur die Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel innehaben, sondern auch einen darauf gerichteten Besitzwillen.

Weiß man also davon, dass der Mitbewohner einer WG Betäubungsmittel hat, möchte mit diesen aber nichts zu tun haben, ist § 29 I Nr. 3 BtMG nicht einschlägig. Gleiches gilt für den Fall, dass man einen Joint gereicht bekommt und diesen sofort raucht. Der reine Konsum von Drogen bzw. Betäubungsmitteln ist nämlich nicht strafbar, auch wenn dem Betäubungsmittel Konsum in vielen Fällen der länger andauernde Besitz vorausgeht.

Besitz von Betäubungsmitteln – Der Strafrahmen

Ihr Rechtsanwalt für Drogen-Delikte wird Ihnen erklären, wie hoch die Strafe beim Besitz von Betäubungsmitteln ausfallen kann. Der „einfache“ Besitz von Betäubungsmitteln kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Handelt es sich um eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel, beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr.

Handel mit Drogen & Betäubungsmitteln – Welche Strafe droht?

Ihr Rechtsanwalt für Betäubungsmittel-Strafrecht vertritt Sie selbstverständlich auch dann, wenn Sie des Handels mit Drogen beschuldigt werden. Wie Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt Ihnen gerne erläutert, sieht der Grundtatbestand des Handels mit Drogen einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Wurde mit einer nicht geringen Menge an Drogen gehandelt, erhöht sich der Strafrahmen auf nicht unter einem Jahr. Ab dieser Straferwartung müssen Sie sich übrigens zwingend von einem Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen.

Ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittel-Strafrecht ist auch dann notwendigerweise zu engagieren, wenn Sie die Drogen als Mitglied einer Bande gehandelt haben sollen oder Sie des gewerbsmäßigen Drogen Handels beschuldigt werden.

Da diese Delikte nach § 30 BTMG eine Strafandrohung von nicht unter zwei Jahren haben, ist die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts für Betäubungsmittel-Strafrecht besonders wichtig.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen beim Betäubungsmittel-Strafrecht weiter!

Als Ihr Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht aus Frankfurt sind wir schon ab der Befragung durch die Polizei an Ihrer Seite. Ihr Rechtsanwalt für Drogen- und Betäubungsmittel-Strafrecht wird Sie umfassend beraten und Sie bundesweit gerichtlich vertreten.

Liegen die Voraussetzungen dafür vor, kann Ihr Rechtsanwalt sich auch für eine Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG für Sie bemühen. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Betäubungsmittel – Strafrecht in Frankfurt.

Was sollen Sie tun?

  • Rufen Sie umgehend Ihren Strafverteidiger aus unserer Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen in Frankfurt an.

  • Unterschreiben Sie nichts! Keine Erklärungen und keine Protokolle.

  • Schweigen Sie! Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und Dritten bezüglich des Sachverhalts.

  • Widersprechen Sie! Verneinen Sie alle gegen Sie gerichteten Maßnahmen.

Das übernehmen wir für Sie:

  • Eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei
  • Die Beantragung auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

  • Sichtung der Ermittlungsergebnisse und Auswertung der Beweismittel
  • Eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes

Gerne helfen wir auch Ihnen weiter!

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