Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Allgemeines Strafrecht in Frankfurt am Main? Dann sind Sie bei den HBK Rechtsanwälten bestens aufgehoben.
Strafverteidiger & Rechtsanwalt für Allgemeines Strafrecht in Frankfurt

Allgemeines Strafrecht

Unter dem Begriff „Allgemeines Strafrecht“ versteht man alle Delikte, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts niedergeschrieben worden sind. Eine konkrete gesetzliche Definition dieses Begriffs gibt es allerdings nicht. Unter Allgemeine Strafsachen fallen beispielsweise Delikte wie Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung oder Raub.

Sollten Sie sich mit dem Tatvorwurf einer Allgemeinen Strafsache konfrontiert werden, nehmen Sie möglichst schnell die Hilfe eines Rechtsanwalts für Strafrecht in Anspruch. Dieser wird Sie bestmöglich bundesweit vertreten und dafür sorgen, dass all Ihre Rechte gewahrt werden.

Welche Delikte beinhaltet das Allgemeine Strafrecht?

Die Delikte des sogenannten Allgemeinen Strafrechts beinhalten ein breites Spektrum der unterschiedlichsten Straftaten. Von Bagatelldelikten bis hin zu Straftaten mit einer hohen Strafandrohung, die als Verbrechen eingestuft werden. Ein Rechtsanwalt wird bei Tatvorwürfen aus dem Allgemeinen Strafrecht mit Fallkonstellationen unterschiedlicher Komplexität konfrontiert.

Daher ist es so wichtig, sich beim Kontakt mit den Polizeibehörden oder der Staatsanwaltschaft oder dem Tatvorwurf einer allgemeinen Straftat an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden.

Delikte des Allgemeinen Strafrechts können sein:

  • Beleidigung gemäß § 185 StGB
  • Betrug gemäß § 263 StGB
  • Computerbetrug gemäß § 263 a StGB
  • Brandstiftung gemäß § 306 StGB
  • Diebstahl gemäß § 242 StGB
  • Erpressung gemäß § 253 StGB
  • Nötigung gemäß § 240 StGB
  • Falsche uneidliche Aussage gemäß § 153 StGB

Welche Folgen ziehen Straftaten nach sich?

Das Sanktionssystem des deutschen Strafrechts kennt verschiedene Folgen, die als Reaktion auf ein widerrechtliches, strafrechtlich relevantes Verhalten folgen können. Als Hauptstrafen gibt es die Freiheitsstrafe gemäß § 38 StGB, sowie die Strafaussetzung zur Bewährung gemäß §§ 56 bis 56g StGB. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt wird Ihnen außerdem erklären, dass die zeitige und die lebenslange Freiheitsstrafe voneinander unterschieden werden. Die Länge der zeitigen Freiheitsstrafe kann maximal 15 Jahre betragen, während bei der lebenslangen Freiheitsstrafe erstmals nach 15 Jahren eine Freilassung auf Bewährung beantragt werden kann. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist das Höchstmaß der im Gesetz vorgesehenen strafrechtlichen Folgen und wird nur für schwere Verbrechen, wie einen Mord, verhängt.

Neben den Hauptstrafen im Strafrecht gibt es noch die sogenannten Nebenstrafen. Das Fahrverbot kann beispielsweise als Nebenstrafe verhängt werden.

Zudem existieren noch die strafrechtlichen Maßnahmen. Strafe und Maßregel werden im deutschen Strafrecht streng voneinander unterschieden.

Strafrechtliche Maßnahmen kommen dann zum Einsatz, wenn eine rechtswidrige Straftat begangen wurde, es aber Einschränkungen hinsichtlich der Schuld des Täters gibt. Diese können durch eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder eine psychiatrische Krankheit verursacht worden sein.

In diesen Fällen kommt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung kann bei gefährlichen Straftätern bei einer positiven Gefährlichkeitsprognose vom Gericht beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen angeordnet werden.

Maßregeln, die keinen freiheitsentziehenden Charakter haben sind außerdem die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis, sowie das Berufsverbot. Weiteres zu diesem Thema wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt gerne persönlich erläutern.

Wie sollte man sich als Beschuldigter einer Straftat verhalten?

Werden Sie einer Straftat beschuldigt, sollten Sie sich nicht zu dieser Angelegenheit äußern, bis Sie einen fähigen Rechtsanwalt für Strafrecht engagiert haben. Selbst dann, wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden, sollten Sie keinesfalls Angaben bei Polizei und Staatsanwaltschaft machen. Viele Betroffenen glauben, dass die Frage nach einem Anwalt einem Schuldanerkenntnis gleich kommt, doch dies ist nicht der Fall. Wenn Sie den Tatvorwurf und die zugrunde liegende Sachlage mit Ihrem Rechtsanwalt erörtert haben, können Sie gemeinsam überlegen, ob Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen möchten oder nicht.

Außerdem neigen Beschuldigte einer Straftat dazu, voreilig in verschiedene Beweiserhebungsverfahren, wie eine Blutentnahme, einzuwilligen und sich dadurch eigene Verteidigungsmöglichkeiten abzuschneiden.

Zudem sollten Sie es möglichst unterlassen, auf eigene Faust Kontakt mit dem vermeintlichen Opfer bzw. Geschädigten der Straftat aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.

Durch das Einsehen der Ermittlungsakten und eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung kann Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind. Er wird gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und Ihre Rechte als Beschuldigter wahren.

Darum sollten Sie ohne Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht keine Aussage machen!

Durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder andere Behörden befragt zu werden, ist eine aufregende und alles andere als alltägliche Angelegenheit.

Kein Wunder also, dass man sich bei solch einer Befragung vor lauter Nervosität verplappert oder den Ernst der Lage nicht richtig einschätzt.

Denn als rechtlicher Laie kann man nur schwer einschätzen, wie die getätigten Aussagen in rechtlicher Hinsicht gewertet werden.

Machen Sie daher keine Aussage ohne einen Rechtsanwalt und lassen Sie sich von diesem in Ruhe erläutern, welche Optionen Ihnen in Ihrer aktuellen Situation zur Verfügung stehen.

Deshalb versuche ich als Rechtsanwalt für Strafrecht eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden

Um Ihnen die Strapazen einer Gerichtsverhandlung zu ersparen, ist Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt bemüht, Ihre Strafrechtsangelegenheit durch das zuständige Gericht möglichst vorzeitig einstellen zu lassen.

Besonders dann, wenn Sie einer Tat beschuldigt werden, die im unteren Bereich der rechtlichen Verfehlung angesiedelt ist, haben Sie mit dem richtigen Strafverteidiger an Ihrer Seite gute Chancen, dass ein gerichtlicher Prozess vermieden werden kann.

Neben der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gibt es auch die Möglichkeit, dass Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen für Sie erreicht. Sollte es sich um eine in strafrechtlicher Hinsicht „ernstere“ Angelegenheit handeln, kann auch der Erlass eines Strafbefehls dafür sorgen, dass Sie nicht die Hauptverhandlung eines Strafprozesses durchlaufen müssen. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt wird gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie entwickeln, um das Strafverfahren mit einem für Sie möglichst günstigen Ergebnis enden zu lassen.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt am Main stehe ich Ihnen zur Seite!

Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht auf. Wir werden Sie zunächst hinsichtlich Ihrer Handlungsoptionen beraten und Ihnen genau erläutern, was jetzt alles auf Sie zukommt. Außerdem werden wir als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht Ihre gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung übernehmen.

Im Allgemeinen Strafrecht ist es von großer Bedeutung, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Gerne stehen wir als Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen im Strafrecht zur Seite.

Was sollen Sie tun?

  • Rufen Sie umgehend Ihren Strafverteidiger aus unserer Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen in Frankfurt an.

  • Unterschreiben Sie nichts! Keine Erklärungen und keine Protokolle.

  • Schweigen Sie! Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und Dritten bezüglich des Sachverhalts.

  • Widersprechen Sie! Verneinen Sie alle gegen Sie gerichteten Maßnahmen.

Das übernehmen wir für Sie:

  • Eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei
  • Die Beantragung auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

  • Sichtung der Ermittlungsergebnisse und Auswertung der Beweismittel
  • Eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes

Gerne helfen wir auch Ihnen weiter!

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