Ihr Rechtsanwalt bei Körperverletzung & Totschlag in Frankfurt

Sie suchen einen Rechtsanwalt bei Körperverletzung, Mord & Totschlag in Frankfurt am Main? Dann sind Sie bei den HBK Rechtsanwälten bestens aufgehoben.
Rechtsanwalt bei Körperverletzung & Todschlag in Frankfurt

Körperverletzung, Mord & Totschlag

Körperverletzungen zählen zu den Delikten, die von Strafverteidigern verhältnismäßig häufig vertreten werden. Dabei werden verschiedene Formen der Körperverletzung voneinander unterschieden.

Tötungsdelikte wie der Totschlag nach § 212 StGB kommen zwar wesentlich seltener vor, verlangen aber aufgrund der hohen Strafandrohung einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt.

Zudem stellen die Tötungsdelikte, wie der Totschlag, grundsätzlich einen Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO dar. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall von einem Rechtsanwalt vor Gericht verteidigt werden.

Idealerweise entscheiden Sie selbst, welcher Rechtsanwalt für Strafrecht Ihre Verteidigung übernehmen soll. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafsachen steht Ihnen Rechtsanwalt Helmke-Becker zur Seite.

Was versteht man unter einer Körperverletzung?

Der Grundtatbestand der „einfachen“ Körperverletzung ist in § 223 StGB niedergeschrieben. Dort wird näher ausgeführt, welche Handlungen als Körperverletzung eingestuft werden. Als Tathandlungen werden die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung genannt. Geschützt werden soll also die körperliche Unversehrtheit eines Menschen.

Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen erläutern, dass die durch die Körperverletzung verursachten Schäden und Verletzungen sich in ganz unterschiedlichen Formen zeigen können. So können sichtbare Verletzungen wie Wunden oder Blutergüsse, die Ihnen durch eine andere Person zugefügt wurden, als Form der körperlichen Misshandlung eine Körperverletzung begründen.

Eine körperliche Beeinträchtigung beim Geschädigten kann sich aber auch durch Angstzustände, Schlafstörungen oder andere psychische Folgen zeigen. Neben physischen Einwirkungen können also auch psychische Einwirkungen, wie beispielsweise beim Mobbing, unter Umständen unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen.

Eine Gesundheitsschädigung stellt das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes dar. Dies kann beispielsweise in Form einer Erkrankung oder einer Vergiftung der Fall sein. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie durch Ihren Rechtsanwalt aus Frankfurt.

Der Unterschied zwischen den verschiedenen Körperverletzungsdelikten

Die Körperverletzungsdelikte finden sich in den Paragrafen 223 bis 231 StGB. Neben der „einfachen“ Körperverletzung kennt das Gesetz noch die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), sowie die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).

Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen gerne die Unterschiede der verschiedenen Körperverletzungsdelikte erläutern.

Die gefährliche Körperverletzung aus § 224 StGB unterscheidet sich hinsichtlich der Art der Tatbegehung von der Körperverletzung aus § 223 StGB. Verwendet jemand bei der Körperverletzung eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder Gift, dann erhöht dies automatisch die Gefährlichkeit der Straftat und damit auch die angedrohte Strafe.

Weitere Begehungsarten, welche die Gefährlichkeit der Körperverletzung steigern können sind die gemeinschaftliche Begehung mit anderen Beteiligten, ein hinterlistiger Überfall oder eine das Leben gefährdende Behandlung.

Eine weitere Art der Körperverletzung ist die schwere Körperverletzung aus § 226 StGB. Genau wie die gefährliche Körperverletzung stellt diese eine strafschärfende Qualifikation zum Grunddelikt der „einfachen“ Körperverletzung dar. Beim § 226 StGB kommt es nicht auf eine bestimmte Art der Tatbegehung, sondern auf bestimmte Folgen an, die durch die Körperverletzung eingetreten sind. Diese können beispielsweise der Verlust eines wichtigen Körperglieds, eine Erblindung oder eine dauerhafte Entstellung sein.

Welche Strafe kann eine Körperverletzung nach sich ziehen?

Wer wegen eines Körperverletzungsdelikts angezeigt wurde, der interessiert sich verständlicherweise sehr dafür, welche Strafe ihm bei einer Verurteilung für diese Tat droht. Hierzu kann Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt Ihnen in einem persönlichen Gespräch genaue Auskünfte geben. Der Strafrahmen der „einfachen“ Körperverletzung aus § 223 StGB beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für die gefährliche Körperverletzung ist ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Liegt ein minder schwerer Fall vor, dann beträgt der Strafrahmen drei Monate bis zu fünf Jahre.

Bei der schweren Körperverletzung können Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren verhängt werden. Bei einem minder schweren Fall beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre, je nachdem welche Folge durch die Körperverletzung eingetreten ist.

Was versteht man unter Totschlag?

Unter Totschlag wird die vorsätzliche Tötung eines Menschen verstanden, die weder als Mord (§ 211 StGB) noch als Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) eingestuft werden kann.

Im Strafgesetzbuch ist der Tatbestand des Totschlags im § 212 StGB niedergeschrieben.

Worin besteht in strafrechtlicher Hinsicht der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Gemein ist beiden Tatbeständen, dass bei ihnen ein Mensch vorsätzlich getötet wird. Im Gegensatz zum Straftatbestand des Mordes, liegen bei einem Totschlag jedoch keine Mordmerkmale vor.

Die Mordmerkmale sind in § 211 StGB abschließend geregelt und beschreiben verschiedene Tatvarianten der Tötung. Sie beziehen sich auf besonders niedrige Tatmotive oder eine bestimmte Art der Tatbegehung.

So sind beispielsweise die vorsätzliche Tötung aus Mordlust oder Habgier, sowie eine heimtückische oder grausame Tötung als Mord einzustufen. Diese Unterscheidung ist vor allen Dingen hinsichtlich der drohenden Strafhöhe von entscheidender Bedeutung. Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen wird gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Verteidigungsstrategie entwickeln, sollten Sie beschuldigt werden, einen Totschlag begangen zu haben.

Welche Strafe droht bei Totschlag?

Grundsätzlich wird Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet. Liegt ein besonders schwerer Fall des Totschlags vor, ist sogar die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich. Diese Strafverschärfung in Bezug auf den Totschlag kommt dann zur Anwendung, wenn die Schuld des Totschlägers genauso schwer wiegt wie die eines Mörders.

Der minder schwere Fall des Totschlags, der in § 213 StGB geregelt ist, hat eine Strafandrohung von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Da es sich beim Totschlag um einen ernsten Vorwurf handelt, der das Leben des Beschuldigten bzw. des Angeklagten massiv verändern kann, sollten Betroffene sich möglichst rasch an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafverteidigung wenden.

Bedeutet lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich?

Der besonders schwere Fall des Totschlags, § 212 Abs. 2 StGB, sieht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. In Deutschland versteht man unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche, die auf unbestimmte Zeit verhängt wird. Aus verfassungsmäßiger Sicht darf die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland nicht mit einer absoluten Strafe im Sinne einer Strafverbüßung bis zum Ende des Lebens gleichgesetzt werden.

Deswegen kann bei einer lebenslänglich verhängten Freiheitsstrafe erstmals auch nach 15 Jahren ein Antrag auf Bewährung gestellt werden.

Sollten diesem Antrag entsprochen werden, beträgt die Bewährungszeit 5 Jahre. Allerdings kann dieser Antrag auch abgelehnt werden und es gibt keinerlei Garantie dafür, dass eine vorzeitige Entlassung gewährt wird. Wurde im Strafurteil eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, kommt die frühzeitige Entlassung nach 15 Jahren grundsätzlich nicht in Frage.

Näheres zu diesem Thema wird Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch erläutern.

Welchen Einfluss haben Notwehr, Notstand und Nothilfe auf das Urteil?

Ein Totschlag kann zwar vorsätzlich und schuldhaft von einer Person begangen worden sein, doch durch sogenannte Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt sein. Der wohl bekannteste Rechtfertigungsgrund ist die Notwehr.

Wurde ein Totschlag in Notwehr begangen, kann es je nach konkretem Sachverhalt, zu einem Freispruch in Bezug auf die angeklagte Tat kommen. Ob in Ihrem Fall ein etwaiger Rechtfertigungsgrund vorliegt, kann Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt für Sie prüfen.

Als Rechtsanwalt für Totschlag & Co. aus Frankfurt am Main helfen wir Ihnen gerne weiter!

Werden Sie verdächtigt eine Körperverletzung oder ein Totschlag begangen zu haben? Dann sollten Sie sich umgehend an einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht, Körperverletzung, Mord und Totschlag wenden.

Gerade dann, wenn Sie mit dem Totschlag Vorwurf konfrontiert werden, ist es ratsam, die Dienste eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen.

Ihr Rechtsanwalt für Totschlag und Körperverletzung aus Frankfurt übernimmt gerne die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung für Sie. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, wenn Sie sich gegen einen Totschlag- oder Körperverletzungsvorwurf wehren möchten.

Was sollen Sie tun?

  • Rufen Sie umgehend Ihren Strafverteidiger aus unserer Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen in Frankfurt an.

  • Unterschreiben Sie nichts! Keine Erklärungen und keine Protokolle.

  • Schweigen Sie! Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und Dritten bezüglich des Sachverhalts.

  • Widersprechen Sie! Verneinen Sie alle gegen Sie gerichteten Maßnahmen.

Das übernehmen wir für Sie:

  • Eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei
  • Die Beantragung auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

  • Sichtung der Ermittlungsergebnisse und Auswertung der Beweismittel
  • Eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes

Gerne helfen wir auch Ihnen weiter!

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