Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Frankfurt

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Frankfurt am Main? Dann sind Sie bei den HBK Rechtsanwälten bestens aufgehoben.
Strafverteidiger & Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Frankfurt

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht bildet innerhalb des gesamten Tätigkeitsspektrums eines Rechtsanwalts für Strafrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt. Grund dafür ist, dass der öffentliche Straßenverkehr nicht nur die meisten Menschen in irgendeiner Art und Weise betrifft, sondern auch ein hohes Konfliktpotenzial in sich birgt.

Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch zu Schaden gekommen ist, sehen Sie sich schnell mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert.

Waren Sie zusätzlich während dieses Unfalls alkoholisiert oder standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, sollten Sie rasch die Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht in Anspruch nehmen.

Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen kann Ihre Interessen sowohl bei einem Bußgeldverfahren, als auch bei einem Strafprozess wahrnehmen und wird versuchen, Sie vor einer Verurteilung im Verkehrsstrafrecht zu bewahren.

Was fällt alles unter das Verkehrsstrafrecht?

Als Verkehrsstrafrecht bezeichnet man alle strafrechtlichen Vorschriften, die mit dem Verkehrsrecht, dem Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie der Unfallprävention und Verkehrssicherheit im Zusammenhang stehen. Es gibt eine Reihe allgemeiner und spezieller Vorschriften, die der Verkehrssicherheit dienen sollen. Neben den klassischen Verkehrsstrafrecht Delikten wie dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB), dem Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), dem Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG), sowie dem Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG), gibt es noch Delikte des allgemeinen Strafrechts, die in Bezug auf rechtswidrige Vorfälle im Straßenverkehr häufiger zum Tragen kommen.

Bei diesen Tatbeständen handelt es sich beispielsweise um fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323 c StGB.

Näheres zu diesen Delikten kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht aus Frankfurt erläutern.

Deshalb sollten Sie Verstöße im Verkehrsstrafrecht ernst nehmen!

Zweck des Verkehrsstrafrechts ist es, Taten zu verfolgen, welche die Allgemeinheit und einzelne Personen im Straßenverkehr gefährden. Von den Strafverfolgungsbehörden werden Straftaten im Verkehrsstrafrecht sehr ernst genommen und können je nach Delikt, mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Gerade die sogenannten „Raser-Urteile“ haben deutlich gemacht, welche massiven Konsequenzen aus Verkehrsstraftaten erwachsen können.

Viele Menschen erkennen leider zu spät die Bedeutung und Ernsthaftigkeit einer Beschuldigung oder Anzeige im Verkehrsstrafrecht und engagieren dadurch bedingt zu spät einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Möglicherweise haben sie zu diesem Zeitpunkt bereits Angaben den Tathergang betreffend gemacht oder im schlimmsten Fall sogar eigene Fehler eingestanden. Um solche belastenden Aussagen zu vermeiden, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Rechtsanwalt für Strafverteidigung der Kanzlei Helmke – Becker & Kollegen aus Frankfurt wenden.

Welche Folgen drohen bei Alkohol am Steuer?

Alkohol am Steuer ist ein Delikt, welches im § 316 StGB geregelt ist. Viele Menschen machen sich keine Gedanken darüber was passiert, wenn sie auf einer Feier das ein oder andere Glas Wein trinken und dann mit dem Auto den Heimweg antreten. Gerät man in eine Polizeikontrolle ist man überrascht, wenn man die zulässige Promillegrenze überschritten hat. Doch nicht jede Überschreitung der zulässigen Promillegrenzen stellt auch gleich eine Straftat dar und nicht jede Unterschreitung der 0,5 Promille Grenze bleibt für den Fahrer folgenlos.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht aus Frankfurt kann Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern, welche Folgen eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss für Sie haben kann.

Für Fahranfänger oder für Autofahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wird dieses nicht eingehalten, drohen dem Fahranfänger neben einer Geldbuße von 250 Euro, auch 1 Punkt in Flensburg, sowie die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zudem wird sich die Probezeit um 2 Jahre verlängern.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht aus Frankfurt kann Ihnen zudem erklären, was es mit der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit auf sich hat. Denn grundsätzlich gilt in Deutschland zwar die 0,5 Promille Grenze, doch wer mit 0,3 bis 0,5 Promille ein Fahrzeug führt und typische Ausfallerscheinungen zeigt oder durch alkoholbedingte Fahrfehler andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann sich ernsthaften Konsequenzen gegenübersehen.

Eine Strafbarkeit nach § 316 StGB, sowie nach § 315c kommt in Betracht und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Neben der Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sieht sich der Fahrer zudem mit einer Geldstrafe und 3 Punkten in Flensburg konfrontiert.

Bei einer Alkoholkonzentration ab 0,5 Promille kommt es darauf an, ob der Fahrer zusätzlich Ausfallerscheinungen zeigt oder den Straßenverkehr konkret gefährdet hat. Ist dies nicht der Fall, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen. Hinzu kommen 2 Punkte im Fahrerlaubnisregister.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht wird Ihnen weiter erläutern, welche Folgen ein Promillewert von über 1,1 für Sie haben kann. Es wird nicht nur Ihre Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung ausgesprochen, sondern Sie müssen auch mit einer Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehalts rechnen. 3 Punkte in Flensburg sind ebenfalls obligatorisch. Zudem müssen Sie sich auf eine MPU, also eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung einstellen, um ihre Fahreignung zu beweisen. Auch bei der Anordnung einer MPU ist der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht aus Frankfurt dringend anzuraten.

Sollten bei Ihnen ein Promillewert festgestellt worden sein, der sich jenseits von 1,6 Promille bewegt, sollte unmittelbar ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht kontaktiert werden. Denn nun drohen auch empfindliche Freiheits- und Geldstrafen, gerade im Hinblick auf Wiederholungstäter.

Cannabiskonsum am Steuer – Das können die Folgen sein!

Wie Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht Ihnen bestätigen kann, gibt es hinsichtlich des Cannabiskonsums am Steuer neue Tendenzen in der Rechtsprechung, die Ihrer Verteidigung durch einen Rechtsanwalt zugute kommen können. So führt eine einmalige Autofahrt unter Cannabiskonsum nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug. Vielmehr soll ein Gutachten klären, ob die Konsumenten in der Lage waren, ihre Fahrtauglichkeit richtig einschätzen zu können.

Dennoch droht beim Fahren unter Cannabiseinfluss ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach § 316 StGB, was im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, sowie den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. Der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ist also dringend anzuraten.

Bußgeldverfahren – Auch hier lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht

Auch beim Bußgeldverfahren im Verkehrsstrafrecht lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Dieser hilf Ihnen dabei, einen etwaigen Einspruch bzw. Widerspruch zu formulieren, Fristen zu wahren, sowie formale Fehler des Bußgeldbescheids zu entdecken.

Besonders dann, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, sollten Sie die Dienste eines Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht unbedingt in Anspruch nehmen. Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt kann Einsicht in die Bußgeldakte beantragen und dadurch eine effektive Verteidigung entwickeln.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Diese Konsequenzen können Ihnen drohen

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder wie es umgangssprachlich heißt, die Fahrerflucht, ist in § 142 StGB geregelt. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für die Verwirklichung dieses Delikts vor. Besonders dann, wenn Menschen bei dem Unfallgeschehen zu Schaden gekommen sind, drohen hohe Strafen. Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht kann Ihnen nicht nur erläutern, welche weiteren Konsequenzen bei diesem Tatbestand auf Sie zukommen können, sondern auch, wann Sie die Fahrerflucht verwirklicht haben.

Dies kann nämlich selbst dann schon der Fall sein, wenn man seine Kontaktdaten am Fahrzeug des Geschädigten hinterlässt. Sollten Sie im ersten Schock des Unfallgeschehens vom Unfallort geflohen sein, wird Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht Ihnen zumeist dazu raten, sich selbst bei den Ordnungsbehörden anzuzeigen. Machen Sie dies innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfallgeschehen und ist der Unfall nicht im fließenden Verkehr geschehen (also beispielsweise Parkrempler) kann Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht unter Umständen eine Strafminderung oder sogar eine Straffreiheit für Sie erreichen.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen beim Verkehrsstrafrecht weiter

Ganz egal, ob Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben sollen, oder wegen einer Straftat im Verkehrsstrafrecht beschuldigt werden, der Gang zu Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht aus Frankfurt lohnt sich in jedem Fall. Das Verkehrsstrafrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet, das seine ganz eigenen Tücken und Stolpersteine hat.

Daher ist die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts auch so wichtig. Vertrauen Sie im Verkehrsstrafrecht Ihrem Rechtsanwalt der Kanzlei Helmke-Becker und Kollegen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie nicht nur bundesweit vertreten, sondern kann Sie auch bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung unterstützen.

Was sollen Sie tun?

  • Rufen Sie umgehend Ihren Strafverteidiger aus unserer Kanzlei Helmke-Becker & Kollegen in Frankfurt an.

  • Unterschreiben Sie nichts! Keine Erklärungen und keine Protokolle.

  • Schweigen Sie! Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und Dritten bezüglich des Sachverhalts.

  • Widersprechen Sie! Verneinen Sie alle gegen Sie gerichteten Maßnahmen.

Das übernehmen wir für Sie:

  • Eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei
  • Die Beantragung auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

  • Sichtung der Ermittlungsergebnisse und Auswertung der Beweismittel
  • Eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes

Gerne helfen wir auch Ihnen weiter!

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